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mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Über ihre Sitzungen wird eine Niederschrift angefertigt, welche die Wahlleiterin oder der Wahlleiter unterzeichnet. Die Wahlkommission tagt öffentlich. Sie kann beschließen, zu ihren Sitzungen Gäste mit beratender Stimme zuzulassen.die Mitglieder der Finanzrevisionskommission. § 16 Zusammensetzung und Wahl des Parteitages (1) Dem Parteitag gehören mit beschließender Stimme an: 500 Delegierte aus den Gliederungen, die Delegierten des anerkannten Jugendverbandes, die Delegierten aus den bundesweiten innerparteilichen Zusammenschlüssen. Dem Parteitag können weitere Delegierte mit beratender Stimme angehören.(1) Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Partei DIE LINKE, das im Landesverband Hamburg eingetragen ist und dort seine Mitgliedsbeiträge entrichtet. Mitglied des Landesverbandes können auch Mitglieder der Partei DIE LINKE ohne Hauptwohnsitz in Hamburg sein, sofern sie keinem anderen Landesverband der Partei DIE LINKE angehören.Weitere Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme sind jeweils ein/e Vertreter/in der bestehenden Arbeitsgemeinschaften. (4) Grundsätzlich können alle Mitglieder des OVs an Vorstandssitzungen teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des OV. (5) Der Vorstand gibt jährlich einen Tätigkeits- und einen Kassenbericht. Die Entlastung des Kassiers/der Kassierin erfolgt gesondert.Sieger und Verlierer nach Referendum in Mazedonien. Skopje (dpa) Die Volksabstimmung in Mazedonien über die Westintegration des Balkanlandes endet unübersichtlich. Während die Wahlkommission.(6) Die Wahlkommissionen sind beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte ihrer Mitglieder (Ersatzmitglieder) anwesend ist. Die Ersatzmitglieder dürfen bei den Sitzungen anwesend sein. Ein Ersatzmitglied verfügt jedoch nur dann über ein Stimmrecht, wenn das Mitglied, das es vertritt, abwesend ist. Die Wahlkommission fasst ihre Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit der abgegebenen.Stellvertreter_innen haben das Recht, an jeder Sitzung mit beratender Stimme teilzunehmen und Anträge zu stellen. In der Hochschulvertretung vertretene Listen, die keinen Anspruch auf einen Sitz in einem Ausschuss haben, sind berechtigt, je ein Mitglied mit beratender Stimme zu nominieren.5. Wenn Mitglieder der Wahlkommission selbst zur Wahl stehen, scheiden sie aus der Wahlkommission aus. 17 Für ausgeschiedene Mitglieder ist für den Fall des Unterschreitens einer Mindestzahl von sieben Mitgliedern 18 der Wahlkommission umgehend durch den Stadtparteitag nachzuwählen. 19 6. Jede/r Delegierte hat das Recht, Fragen.(2) Mitglieder mit beratender Stimme sind derder Kontroll- /die Vorsitzende kommission, die Frauenvorsitzende, ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendvertrauensrates undgegebenenfalls ein/eine OrganisationsreferentInMit Beschluss des Landesvorstandes können etwaige weitere Mitglieder kooptiert werden.Die Mitglieder der SPÖ § 14 Parteimitgliedschaft Seite 10 § 15 Aufnahme von Mitgliedern Seite 10 § 16 Rechte der Mitglieder Seite 10 § 17 Mitbestimmung der Mitglieder Seite 10 § 18 Pflichten der Mitglieder Seite 11 § 19 Mitgliedschaft in Berufsorganisationen Seite 11 § 20 Beendigung der Mitgliedschaft Seite 11 § 21 Ausschluss Seite 11 § 22 Ruhen der Mitgliedschaft Seite.c. die Wahlkommissionen (2) Vorliegende Satzung hat gem. § 16 Abs. 2 HSG 2014 Gültigkeit für alle Organe der Hochschüler*innenschaft an der Kunstuniversität Linz mit Ausnahme der Wahlkommission. §3 Alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden der Kunstuniversität Linz gehören der Hochschüler*innenschaft als Mitglieder.Landwirtschaftskammer zur Teilnahme mit beratender Stimme einzuladen sowie der Landwirtschaftskammer die hierüber aufgenommenen Niederschriften und alle gedruckten Veröffentlichungen vorzulegen, und wenn gegen seine (ihre) fachliche Führung sowie Gebarung kein Einwand besteht.“ 4. In der lit. d des § 24 wird nach dem Wort „Fachvereine“ die Wortfolge „bzw. der land-.1.2 Dem Präsidium gehören mit beratender Stimme an: 1.2.1 die Mitglieder des Geschäfts- führenden Vorstandes (§ 9); 1.2.2 zwei Diözesangeschäftsführer. 1.3 Für die in den Ziffern 1.1.4 bis 1.1.12 sowie 1.2.2 genannten Mitglieder können Stellvertreter gewählt bzw. berufen werden.Stellvertreterinnen können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Amtsbestellung 2.1 Die von der Bundesversammlung auf Vorschlag der Wahlkommission zu wählenden Mitglieder des Präsidiums sind: 2.1.1 der Präsident bzw. die Präsidentin sowie die Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen, 2.1.2 die Generaloberin.Mitarbeiter des Kammeramtes mit beratender Stimme beizuziehen. (2) Für jedes Bundesland ist eine Kreiswahlkommission einzurichten. Diese besteht jeweils aus dem Vorsitzenden sowie jeweils drei Mitgliedern aus der Abteilung der selbständigen Apotheker und der Abteilung der angestellten Apotheker dieses Bundeslandes. Mitglieder der Hauptwahlkommission dürfen einer Kreiswahlkommission nicht.der Wahlvereinigungen und Blöcke entsprechend dem Wahlgesetz Mitglieder der Gebietskommission mit beratender Stimme ernannt, die das Recht hatten, an der Arbeit der Kommission teilzunehmen, und Zugang zu allen Materialien der Wahl-kommission haben. Dieses Recht haben die KPRF, der „Block Iwan Rybkin", „Vor-.mit beratender Stimme teil. Mitglieder des Gewerkschaftsrates und des Bundesvorstandes, deren Man-date während des Kongresses enden, sind bis zum Ende des Kongresses Teilnehmer/innen mit beratender Stimme. 3. Kongressleitung und Protokollführung 3.1 Der Bundeskongress wählt zu Beginn die Kongressleitung. Sie besteht aus 7 Mitgliedern, die ihre Aufgabenverteilung untereinander regeln.Die Mitglieder der Wahlkommission mit beratender Stimme von der Partei „der Apfel“ nicht erlaubt, um in die Gouverneurswahlen Wahlen in der Vladimir region, weil Sie keine rechtliche Grundlage für diese. Dies wurde festgestellt, von einem Mitglied des rates unter dem Präsidenten Russlands auf der Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte (HRC), co-Vorsitzender des Vereins.Die Präsidentschaftswahlen haben bereits jetzt einen neuen Rekord. Noch nie war die Zahl der Wahlbeobachter aus der Bevölkerung so hoch. Gesellschaftlichen Organisationen und Kandidaten ist es gelungen, über eine halbe Million Bürger als Wahlbeobachter und Mitglieder der Wahlkommissionen mit beratender und entscheidender Stimme zu gewinnen.(1) Die Mitglieder des Vorstands dürfen nicht der Wahlkommission oder der Schlichtungskom- missionangehören. (2) Die Mitglieder des Studierendenparlaments dürfen nicht der Schlichtungskommission ange-.Beratende Mitglieder: Ratsfrau Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) Ratsherr Dr. Wichardt Verwaltung: Frau Yılmaz FB Personal und Organisation Herr Just FB Personal und Organisation Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung Presse: Herr Link u. Frau Stein Stadtanzeiger Herr Schmücking-Goldmann Hannoversches Wochenblatt Tagesordnung: I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L 1. Eröffnung.3Ihr gehören vier Mitglieder der Hochschullehrergruppe und je ein Mitglied der Mitarbeiter-, Studierenden- und MTV-Gruppe an. 4Die Auswahlkommission wird in der Regel wie eine kleine Kommission zusammengesetzt. 5In Ausnahmefällen kann der Fachbe- reichsrat beschließen, dass der Kommission weitere Mitglieder mit beratender Stimme angehören.und Vertreter mit beratender Stimme teilnehmen. (4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er wird mit dem Zugang der Austrittserklärung beim Vorstand wirksam. (5) Der Verein nimmt personenbezogene Daten der Mitglieder auf, die nur für Ver-einszwecke erhoben, gespeichert.Wahlkommission Mandatsprüfungskommission Kreiskassierer bzw. Kreiskassiererin Revisoren bzw. Revisorinnen Kreisschriftführer bzw. Kreisschriftführerin Nominierung von Bundestags– und Mitgliederentscheide Schiedsverfahren § 7 Form und Zusammensetzung § 8 Delegierte § 9 Zuständigkeiten § 10 Teilnahme Dritter § 11 Einberufung, Einladung VII. Schlussbestimmungen § 12 Anträge.
Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'Wahlkommission' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen Sprache.Wahlkommission kraft Amtes mit beratender Stimme an und fertigt die Niederschrift der Wahlhandlung. Die Bewerberinnen/Bewerber für den neu zu wählenden Seniorenbeirat werden spätestens in der Wahlversammlung vorgeschlagen. Alle Bewerberinnen/Bewerber erhalten Gelegenheit, sich vor Beginn der Wahlhandlung vorzustellen.Nach Abgabe aller Stimmen zog sich die Wahlkommission zurück und zählte die abgebebenen Stimmen aus. Zehn Minuten später stand das Ergebnis fest. Die Spannung war den Mitgliedern förmlich ins Gesicht geschrieben. So wurde Ingolf Holst auf weitere zwei Jahre wiedergewählt und Laura-Sophie zur ersten Stellvertreterin. Mit nur einer Stimme weniger lag Michel Schröter, der in der Wahlwoche.Die Wahlkommission ist auf Dauer eingerichtet. (3) Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, ist für einen Beschluß eines Organs die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Diesfalls gilt ein Antrag als angenommen, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.beratender Stimme teilnehmen. §8 (1) Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens fünf, höchstens neun Mitgliedern. außerordentlichen Delegiertenversammlung ist notwendig, wenn so viele Mitglieder aus dem Seniorenbeirat ausgeschieden sind, dass er weniger als fünf gewählte Mitglieder hat. Er wählt aus seiner.c) Anträge zur Geschäftsordnung können nur von der Vertreterinnen- und Vertretern, von Delegierten und Teilnehmer/innen mit beratender Stimme (§ 16 Abs. 12 Bundessatzung) und Mitgliedern von Arbeitsgremien der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung gestellt werden.Die Wahlkommission führt das Wahlprotokoll. Die Wahlkommission kann sich weitere Helferinnen und Helfer für die Auszählung berufen. Der Landesvorstand macht auf seiner Sitzung am 30. Mai einen Personalvorschlag für die Wahlkommission. Interessierte Delegierte und Mitglieder melden sich bitte bei ievgeniia.belenko@die-linke-bayern.de.nehmen mit beratender Stimme an den Veranstaltungen des Verbandes teil. Der Vorstand legt eine Beitrittsgebühr für assoziierte Mitglieder fest. § 6 Fördernde Mitglieder Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen mit beratender Stimme aufgenommen werden, die Förderer der Landwirtschaft sind oder ihr nahestehen.Zu Mitgliedern der Arbeitsgremien bzw. von Arbeitskreisen und Kommissionen des Landesparteitages können Delegierte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beratender Stimme und andere Parteimitglieder gewählt werden. III. Regeln in der Debatte (9) Das Tagungspräsidium leitet den Landesparteitag. Es bestimmt aus seiner Mitte die jeweilige.Kooptierte Mitglieder haben im Vorstand beratende Stimme. Erklärtes Ziel des Vorstandes ist es, Gendervielfalt bzw. Gendergerechtigkeit in Positionen und Funktionen auf deren Besetzung die ÖGARI einen Einfluss hat, bzw. für deren Besetzung die ÖGARI verantwortlich ist, zu verfolgen.- die Vorsitzenden der territorialen Fachverbände mit beratender Stimme. Jedes Mitglied des Hauptausschusses hat eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig. Der Hauptausschuss ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen immer beschlussfähig. 12.2. Der Hauptausschuss tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, in denen.Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die aufgrund ihrer Kompetenzen und ihrer Erfahrung im Gesundheitswesen gewählt wurden. Ihre Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Die Wahl erfolgt aufgrund der Empfehlung einer vom Staatsrat eingesetzten Wahlkommission. An den Sitzungen des Verwaltungsrates nehmen ferner Vertreter der Spitaldirektion, der Ärzteschaft und des Personals mit beratender.Die Mitgliedschaft im Verein 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Mit ihrem Beitritt erkennt sie die Satzung des Vereins an. 2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. 3. Juristische Personen können bei der Delegiertenkonferenz durch Vertre-ter/-innen mit beratender Stimme teilnehmen.2. mit beratender Stimme : a) weitere Mitglieder der Diözesanleitungen , b ) die Referentinnen und Referenten der Kolpingjugend Diözesanverbände in Nordrhein -Westfalen sowie des Landesverbandes , c ) die Mitglieder der Bund esleitung , d ) die Mitglieder der Arbeitsgruppen im Landesverband (3 ) Die Landesleitung kann weitere Gäste einladen.2. Beschlüsse der VV werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, 7. Stimmberechtigt sind die auf Einladung erschienenen Mitglieder, Gäste nehmen mit beratender Stimme an der Vertreter_innenversammlung teil. 8. Anträge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Redeliste sofort behandelt. 3 Sie dürfen nur von wahlberechtigten Mitgliedern gestellt.Die Wahlkommission führt das Wahlprotokoll. Die Wahlkommission kann sich weitere Helferinnen und Helfer für die Auszählung berufen. Der Landesvorstand macht auf seiner Sitzung am 30. Mai einen Personalvorschlag für die Wahlkommission. Interessierte Delegierte und Mitglieder melden sich bitte bei ievgeniia.belenko@die-linke-bayern.de.Das lebensälteste Mitglied, Herr Sigurd Bickenbach (CDU), übernimmt die Leitung der Sitzung. 1. Formalien 2. Begrüßung durch Herrn Regierungspräsidenten Büssow 3. Wahl des Vorsitzenden 4. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden Zur weiteren Behandlung der Tagesordnung übernimmt der neue Vorsitzende die Leitung der Sitzung. 5. Berufung der beratenden Mitglieder gemäß.Mandatsprüfungskommission sowie Wahlkommission), die zur 1. Tagung des 15. Landesparteitages gewählt worden sind, bleiben bis zur Konstituierung der 2. Tagung des 15. Landesparteitages im Amt. 5. Über die Einberufung des Landesparteitages werden die Landesparteitagsdelegierten, die Teilnehmer*innen mit beratender Stimme, die Kreisverbände.a) mit Sitz und Stimme: 1. die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanleitung der Kolpingjugend, 2. je 2 Delegierte der Kolpingjugend einer Kolpingsfamilie, 3. je 2 Delegierte der Kolpingjugend eines Bezirksverbandes, 4. die Mitglieder des Diözesanpräsidiums, b) mit beratender Stimme: 1. die Jugendbildungsreferentinnen und -referenten.Ein Mitglied des Direktoriums gehört der Wahlkommission mit beratender Stimme an. (2) Der Vorschlag zur Besetzung der Wahlkommission ist so rechtzeitig zu erstatten, dass die Junge Kurie darüber nach ihren Internen Regeln mit E-Abstimmung bis spätestens 6 Wochen vor der ÖAW Wahlsitzung abstimmen kann. Die Wahlkommission ist eingesetzt.(1) Die Mitglieder des Vorstands dürfen nicht der Wahlkommission oder der Schlichtungskom- missionangehören. (2) Die Mitglieder des Studierendenparlaments dürfen nicht der Schlichtungskommission ange-.wahlkommission bestehend aus Mitgliedern der Lehreinheit Landschaft. (2) Der Auswahlkommission gehören mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder an, die der Hochschulleh- rer- oder der Mitarbeitergruppe angehören müssen, und ein Mitglied der Studierendengruppe mit beratender Stimme. Wenigstens ein Mitglied muss der Hochschullehrergruppe angehören. Die Mitglieder werden durch.Die Mitglieder des amtierenden Beirates wurden im Juli 2014 gewählt. Vor diesem Hintergrund hat die unabhängige Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2018 als letzten Tag für den Eingang der Briefwahlunterlagen bei der unabhängigen Wahlkommission (Wahltag) Dienstag, den 10. Juli 2018 bestimmt. Gruppenwahlen.dengruppe mit beratender Stimme. Wenigstens ein Mitglied muss der Hochschullehrer-gruppe angehören. Die Mitglieder werden durch den Fakultätsrat der Fakultät für Elektro-technik, Informationstechnik, Physik eingesetzt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr, Wiederbestellung ist möglich. Die Aus-wahlkommission ist beschlussfähig.
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